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Gesundheit
26.08.2024

Gericht verlängert Nachlassstundung für GZO Spital Wetzikon

Die provisorische Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon wurde verlängert. Das Spital hat nun bis Ende Jahr Zeit, um einen Sanierungsplan auszuarbeiten. (Symbolbild)
Die provisorische Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon wurde verlängert. Das Spital hat nun bis Ende Jahr Zeit, um einen Sanierungsplan auszuarbeiten. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Das Bezirksgericht Hinwil hat die Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon bis zum 30. Dezember verlängert. Das Spital erhält somit mehr Zeit für die Ausarbeitung eines Sanierungsplans.

Das Gericht begründete den Entscheid damit, dass die Sanierungschancen für das Spital Wetzikon gut sind, wie das GZO Spital Wetzikon am Montag mitteilte. Ende Oktober will das Unternehmen ein Sanierungskonzept vorlegen.

Bestandteil des Sanierungsplans dürften ein Schuldenschnitt sowie eine Kapitalerhöhung sein, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Der Betriebs des Spitals Wetzikon sei stabil, die operativen Erträge würden im Durchschnitt der Schweizer Spitäler liegen. Die Liquidität für den fortlaufenden Betrieb sei gesichert, versicherte das Spital.

Kanton wollte kein Geld geben

Das Spital Wetzikon befindet sich seit Ende April in provisorischer Nachlassstundung und versucht, einen Konkurs abzuwenden. Anfang April wurde bekannt, dass das Spital bei der Gesundheitsdirektion um ein Darlehen von 180 Millionen Franken gebeten hatte.

Der Kanton lehnte das Gesuch jedoch ab. Das Spital Wetzikon verfügt über 150 Betten und beschäftigt rund 900 Mitarbeitende. Der Betrieb läuft trotz Nachlassstundung normal weiter.

Keystone-SDA
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