Der 56-jährige Deutsche hat am Bezirksgericht Zürich eine rassistische Beleidigung zugegeben. Der Passagier habe aber selber zum Hass aufgerufen.
Feststellung, keine Beleidigung
Mit Gesten könne genauso Hass geschürt werden, wie mit Worten, sagte der Deutsche am Dienstag vor Gericht. Dass er nach einer Scheibenwischer-Geste des dunkelhäutigen Passagiers «das passt zur Hautfarbe» gerufen hatte, bestritt er nicht. Das sei eine Feststellung, keine Beleidigung.
Sicht versperrt
«Wir haben gewisse Profile bei den Fahrgästen», sagte der Busfahrer. Er habe ausdrücken wollen, dass sich gewisse Fahrgäste, oder «gewisse Pigmentierte», wie er es ausdrückte, nicht an das Recht in dem Land halten, in dem sie leben. Der Passagier habe ihm die Sicht versperrt.
Die nicht anwesende Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe wegen Diskriminierung oder Aufruf zum Hass. Der Geschädigte fordert je 1000 Franken für Schadenersatz und Genugtuung.