Der junge Mann wurde laut Angaben der Zürcher Justizvollzugsbehörden reglos in seinem Haftraum entdeckt. Trotz sofortiger Erste-Hilfe-Massnahmen durch das Personal und dem rasch eintreffenden medizinischen Notdienst konnte nur noch der Tod festgestellt werden.
Viele offene Fragen
Nach ersten Erkenntnissen von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft gibt es keine Hinweise auf eine Dritteinwirkung. Trotzdem werfen Todesfälle in staatlichen Haftanstalten stets heikle Fragen auf. Wie war der psychische und physische Zustand des Verstorbenen? Gab es Warnsignale? Wurde ausreichend medizinisch oder psychologisch betreut?
Diese Fragen bleiben vorerst unbeantwortet. Die Justizbehörden geben sich aus juristischen Gründen zurückhaltend. Die laufenden Ermittlungen würden nicht kommentiert, heisst es.
Unter Beobachtung
Das ZAA steht immer wieder im Fokus von Menschenrechtsorganisationen und Beobachtergruppen, die auf die besonders verletzliche Lage von Menschen in Administrativhaft hinweisen. Anders als im Strafvollzug geht es dabei nicht um begangene Straftaten, sondern um die Durchsetzung ausländerrechtlicher Entscheide, insbesondere Ausweisungen und Ausschaffungen.
Menschen, die dort inhaftiert sind, haben in vielen Fällen keine richterlich verfügte Strafverurteilung. Ihre Inhaftierung dient einzig dem Vollzug migrationsrechtlicher Massnahmen. Das macht Todesfälle in diesen Einrichtungen besonders sensibel.
Klarheit gefordert
Die Staatsanwaltschaft betont, dass, wie bei Todesfällen im Justizvollzug üblich, eine lückenlose Untersuchung durchgeführt werde. Ob eine Obduktion angeordnet wurde, ist nicht bekannt.
Die Zürcher Justizvollzugsbehörde sowie die Staatsanwaltschaft bitten um Verständnis, dass bis zum Abschluss der Untersuchung keine weiteren Informationen veröffentlicht werden.