Die Motion der SVP verlangt, dass Kleidungsstücke, die den Kopf aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen bedecken, an Schulen verboten werden. Begründet wird dies mit den Werten des Volksschulgesetzes und der Prävention von Diskriminierung. Das Verbot soll für Lehrerinnen und Schülerinnen gelten.
Bundes- und Kantonskontext
Bern und Schwyz haben ein Verbot für Lehrerinnen; St. Gallen sorgte kürzlich mit einem Kündigungsfall in Eschenbach für Schlagzeilen. Bundesgerichtsurteile betonen, dass ein Verbot kantonal gesetzlich geregelt sein muss.
Zürcher Perspektive
In Zürich gibt es bisher keine Vorschriften, ausser bei anstössiger Kleidung. Lehrpersonen sollen neutral bleiben. Die SVP-Motion dürfte nun zu hitzigen Debatten im Kantonsrat führen.