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28.01.2025
28.01.2025 17:54 Uhr

Schummeln bei Arbeitszeiten: Beamtin entlassen

Um fünf vor zwölf ist es noch nicht Zeit für die Mittagspause....
Um fünf vor zwölf ist es noch nicht Zeit für die Mittagspause.... Bild: Lisa Maire
Eine Mitarbeiterin der Stadt Zürich hatte ihre Arbeitszeit falsch erfasst. Als der Betrug entdeckt wurde, musste die Frau ihren Posten räumen.

Eine Angestellte der Stadt Zürich hatte über Monate hinweg ihre Arbeitszeiten frisiert – dies macht «20 Minuten» mit Bezug auf den Blog «Arbeitsrecht aktuell» publik.

13 Jahre im Job

Die heute 47-jährige Frau war 13 Jahre lang – von 2006 bis 2018 – bei ihrem Arbeitgeber tätig. Auf die Schliche kamen ihr die Vorgesetzen, weil die Frau öV-Billette, Tageskarten des Zürcher Verkehrsverbunds, jeweils bei den Spesen angegeben hatte.

Abteilung überprüfte Spesenbelege

Die Frau fuhr jeweils mit dem Auto von ihrem Wohnort zu einem Parkplatz in der Stadt Zürich und von da mit dem Tram zehn Minuten bis zur Haltestelle Bahnhofplatz/Hauptbahnhof. Als ihre Abteilung die Spesenbelege bei einer Routinekontrolle überprüfte, fiel ihnen auf, dass die Stempelzeiten auf den Billetten nicht mit den angegebenen Arbeitszeiten der Frau übereinstimmten.

Arbeitszeit gerundet

Bei einem Gespräch im November 2018 wurde die Frau von ihrer Abteilung informiert, dass ihr «wegen schwerwiegender Verhaltensmängel» gekündigt werden soll. Vier Tage später wurde sie vorsorglich freigestellt.

Die Direktorin der Abteilung bestätigte später die Kündigung der langjährigen Angestellten per 1. Dezember 2018. Sie warf ihrer Mitarbeiterin vor, sie habe «ihre Arbeitszeit wesentlich falsch zu Ungunsten der Arbeitgeberin erfasst».

Beschwerde erhoben

Nachdem die Frau Beschwerde wegen missbräuchlicher Kündigung erhoben hatte, erhielt sie zunächst recht. Der Bezirksrat entschied, dass die Stadt Zürich der Frau eine Entschädigung von drei Monatslöhnen auszahlen muss. Dagegen erhob wiederum die Stadt Zürich Beschwerde.

Das Gericht ohne Gnaden

Vor dem Verwaltungsgericht verfing das Argument der Frau, sie habe ihre Arbeitszeit nicht «systematisch falsch eingetragen», sondern «gerundete Eintragungen» gemacht, nicht. 

Die wiederholte Falscherfassung der Arbeitszeit zu Ungunsten der städtischen Arbeitgeberin stellt eine «schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht» der Arbeitnehmerin und somit einen sachlichen Kündigungsgrund dar und rechtfertigt eine Kündigung ohne vorgängige Mahnung.

Falschbuchung als Treuebruch

Der Anwalt Nicolas Facincani berichtete in seinem Blog «Arbeitsrecht aktuell» kürzlich über den Fall. Manipulationen des Zeiterfassungssystems oder Falschbuchungen stellten einen schwerwiegenden Verstoss gegen die Treuepflicht des Arbeitnehmers dar, sagt er gegenüber «20 Minuten».

Thomas Renggli
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