Die »Neue Zürcher Zeitung» berichtet von einem Fall, der unlängst vom Bezirksgericht Züricher verhandelt wurde. Am 11. Mai 2023 versuchte ein heute 49-jähriger Schweizer IV-Rentner in einem grossen Zürcher Warenhaus im Kreis 1, einen Geschenkgutschein ebendieses Warenhauses in der Höhe von 1000 Franken gegen Bargeld umzutauschen.
Als eine Verkäuferin ihm sagte, dass dies nicht möglich sei, sprach er im Geschäft mehrere Kunden an und fragte sie, ob er ihnen ihren Einkauf über den Geschenkgutschein bezahlen könne und sie ihm das Bargeld geben würden.
Brutale Prügelei
Ein Ladendetektiv erhielt daraufhin den Auftrag, den IV-Rentner aus dem Geschäft zu begleiten und ihm allenfalls ein Hausverbot zu erteilen. Das Aufeinandertreffen der beiden Männer artete dann aber in eine brutale Prügelei aus.
Eineinhalb Jahre später treffen sie sich vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich wieder. Beide sind unterschiedlicher Delikte angeklagt und gleichzeitig Privatkläger im Prozess des Kontrahenten. Gut kommt es nur für den heute 49-jährigen Kunden.
Notwehr des Kunden
Videos zeigen, dass sich dieser in einer Notwehrsituation befunden habe. Er habe sich wehren dürfen. Deshalb wird der IV-Rentner von allen Vorwürfen freigesprochen. Er erhält für die öffentliche Erniedrigung im Warenhaus 800 Franken Genugtuung zugesprochen.
Probezeit bis Ende 2026
Der arbeitslose Sicherheitsmann aus der Türkei ist hingegen in allen Punkten schuldig und wird mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken (5400 Franken) bestraft. Wegen einer Vorstrafen wird die Geldstrafe vollzogen. Die Probezeit einer bedingt ausgesprochenen Vorstrafe wird um eineinhalb Jahre, bis Ende 2026, verlängert. Und dann gibt es noch eine Busse von 300 Franken.
Kein Landesverweis
Auf einen Landesverweis verzichtet das Gericht hingegen, weil es sich um einen klaren persönlichen Härtefall handle.
Der Ex-Ladendetektiv muss neben der Geldstrafe und der Genugtuung auch noch 2100 Franken für das Vorverfahren, 2000 Franken Gerichtsgebühr und 3470 Franken für den Anwalt des IV-Rentners, also insgesamt rund 14 000 Franken bezahlen. Hinzu kommen auch noch die Kosten für seinen eigenen erbetenen Verteidiger.