Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die 25 Quartiervereine der Stadt Zürich und deren Dachorganisation Quartierkonferenz in den nächsten vier Jahren mit jährlich 495'500 Franken zu unterstützen. Das sind gegen 90'000 Franken mehr als bisher. Vorangegangen waren lange und zum Teil gehässig geführte Diskussionen zwischen den Quartiervereinen und der Stadt.
Ablehnung ohne Gegenstimme
Den in einem langwierigen Prozess mit tagelangen Workshops erarbeiteten Entwurf einer Subventionsvereinbarung der Stadt lehnten die Quartiervereine diesen Frühling an einer Versammlung ohne Gegenstimme ab. Doch die Stadt wollte an ihren Vorgaben festhalten, es gehe aus rechtlichen Gründen nicht anders. Nun zeigt sich, dass die Stadt fast gar nicht von ihrem Kurs abgerückt ist. Schon im Juni betonte Lukas Wigger, Leiter Kommunikation des Präsidialdepartementes, gegenüber Zürich24: «Eine Subventionsvereinbarung ist aufgrund rechtlicher Anforderungen nötig. Die städtischen Beiträge an die Quartiervereine für die Periode 2025–2028 gelten als Betriebsbeiträge. Die Stadt schliesst mit allen Institutionen Subventionsvereinbarungen ab, die Betriebsbeiträge erhalten.» Und das heiss diskutierte Thema der externen Revision? «Eine eingeschränkte Revision durch eine unabhängige Revisionsstelle ist bei Betriebsbeiträgen des Präsidialdepartements Standard.» Wigger betonte damals, dass es also keine «Sonderregel» für die Quartiervereine sei.
Politische Auseinandersetzung
Martin Bürki, Präsident der Dachorganisation Quartierkonferenz und FDP-Gemeinderat sagte schon im Juni zur Weisung: «Die Hoffnung stirbt zuletzt; vielleicht übernimmt die Stadt ja dennoch einige unserer Wünsche. Wenn die Weisung dem Gemeinderat vorgelegt wird beginnt die politische Auseinandersetzung».
Doch der Reihe nach: Die Stadt unterstützt laut einer eben versandten Mitteilung «die 25 in der Quartierkonferenz Zürich zusammengeschlossenen Quartiervereine für ihr Engagement zugunsten der hohen Lebensqualität in den Quartieren, zugunsten des Zusammenhalts und der Integration der Bevölkerung und für ihre Mittlerrolle zwischen Quartieranliegen und der Stadtverwaltung».
Höhere Verpflichtung
Die Quartiervereine erhalten jährliche Beiträge, die seit 2009 nach einem gemeinsam entwickelten Modell berechnet werden. Diese umfassen einen Sockelbetrag für die Administration, eine bevölkerungsabhängige Pauschale sowie eine Beitragskomponente für die Durchführung von Veranstaltungen. Seit 2021 sind die Quartiervereine per Gemeinderatsbeschluss zur Durchführung einer spezifischen Vernetzungsveranstaltung mit allen interessierten, auch kleinen und temporären Quartierorganisationen verpflichtet, wofür die Veranstaltungskomponente erhöht wurde. Dieses Modell soll in der kommenden vierjährigen Beitragsperiode beibehalten werden.
Pflicht zu Neuzuzügeranlass-Organisation
Für die Jahre 2025 bis 2028 beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat nun eine Erhöhung des städtischen Beitrags an die Quartiervereine und die Quartierkonferenz von 409 200 Franken auf 495 500 Franken. Diese Erhöhung um 86 300 Franken umfasst erstens die Anhebung der Administrationspauschale aufgrund erhöhter Anforderungen an die Geschäftsführung, zweitens die Anpassung der bevölkerungsabhängigen Pauschale an das Wachstum der letzten vier Jahre, drittens den Teuerungsausgleich sowie viertens neu die Anrechnung der seit vielen Jahren stattfindenden Unterstützung der Neuzuziehenden-Anlässe der Quartiervereine zum Beitrag der Stadt. Eine weitere Änderung betrifft die Auszahlungsmodalitäten: Statt wie bisher in zwei Tranchen sollen die städtischen Beiträge an die Quartiervereine zur Minderung des administrativen Aufwands nur noch einmal und zu einem für alle Quartiervereine einheitlichen Zeitpunkt ausbezahlt werden.
Grund sind auch Unterschlagungen
Hintergrund für die erhöhten Anforderungen an die Geschäftsführung der Quartiervereine sind laut der Stadt drei Zweckentfremdungen von Vereinsmitteln in beträchtlichem Umfang seit 2013, von denen auch städtische Beiträge betroffen waren. Die Quartiervereine sollen deshalb künftig ihre Rechnungen durch eine zugelassene Revisionsstelle eingeschränkt prüfen lassen – genauso wie die anderen Organisationen, die vom Präsidialdepartement Betriebsbeiträge erhalten. Weiter sollen Kollektivunterschriften verbindlich werden und die Quartiervereine Regelungen zum Umgang mit Bargeldkassen und Karten treffen. Diese Anforderungen entsprechen den Empfehlungen eines externen Berichts, den die Stadt im Zusammenhang mit der letzten Zweckentfremdung verlangt hatte. Für den Mehraufwand der eingeschränkten Revision durch eine zugelassene Revisionsstelle sollen die Quartiervereine durch eine höhere Administrationspauschale entschädigt werden.
Für die Ausrichtung der städtischen Beiträge an die Quartiervereine und die Quartierkonferenz sind aufgrund rechtlicher Anforderungen Subventionsvereinbarungen mit der Stadt nötig. Diese haben in Umsetzung des beantragten Gemeinderatsbeschlusses die Rahmenbedingungen für die städtische Unterstützung zu regeln, so die Mitteilung der Stadt.