Zum Nationalfeiertag wird am Flughafen Zürich ein Sonderflugregime eingeführt, damit die Schweizer in Ruhe feiern können. Wie bereits in den Vorjahren hat Deutschland zugestimmt, die sonst strikten nächtlichen Flugregelungen zu lockern. Ab 21 Uhr dürfen Landungen ausnahmsweise von Norden her auf den Pisten 14 oder 16 erfolgen, obwohl laut deutscher Verordnung eigentlich nur Anflüge aus Osten erlaubt wären.
Änderung für die Sicherheit
Die vielen Feuerwerke am Abend des 1. August sind der Grund für diese grenzüberschreitende Ausnahme. Diese erschweren nicht nur die Orientierung der Flugzeuge, sondern stellen auch ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere beim Anflug aus Osten über bewohntes Gebiet.
Stattdessen wird die sonst gesperrte Nordroute aktiviert. Zwischen 21 Uhr und dem Ende des Flugbetriebs dürfen Maschinen somit aus dem Norden anfliegen. Gestartet wird bis 22 Uhr in Richtung Westen und Süden, danach ebenfalls nach Norden.
Die Massnahme wurde in enger Abstimmung mit den deutschen Luftfahrtbehörden getroffen, die eine temporäre Aufhebung ihrer Regelung genehmigt haben. Kurzfristige wetterbedingte Anpassungen sind jedoch möglich, wie der Flughafen mitteilt.
Ein Kompromiss
Der Ausnahmebetrieb erlaubt es, den Nationalfeiertag mit Feuerwerk und Festen im gewohnten Rahmen zu geniessen. Gleichzeitig bleibt der Flugbetrieb am Flughafen Zürich aufrechterhalten, wenn auch leicht angepasst.
Wer also am Abend des 1. August in Zürich-Oerlikon, Opfikon oder Glattbrugg ein Flugzeug besonders tief fliegen sieht. Es ist kein Versehen, sondern ein gezielter Beitrag zur sicheren Feier des Nationalfeiertags.