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Stadt Zürich
01.07.2025
01.07.2025 16:37 Uhr

Warum zu wenig gebaut wird

Einsprachen verzögern den Baustart und treiben die Wohnkosten in die Höhe.
Einsprachen verzögern den Baustart und treiben die Wohnkosten in die Höhe. Bild: Adobe Stock
Eine neue Studie zeigt, wie Einsprüche und langwierige Verfahren den Wohnungsbau blockieren.

In der Schweiz fehlen Wohnungen und schuld daran sind nicht etwa fehlende Bauflächen oder Investoren, sondern: Nachbarn. Genauer gesagt ihre Einsprachen. Das zeigt eine neue Studie im Auftrag der Bundesämter für Raumentwicklung (ARE) und Wohnungswesen (BWO). Demnach gehören Einsprachen und Rekurse zu den grössten Bremsklötzen im Wohnungsbau.

Einsprachen als Bauverzögerer

Laut der Studie sagen 63 Prozent der befragten Wohnungsproduzenten, dass sie beim Bau neuer Wohnungen fast immer mit Einsprachen konfrontiert seien. Dabei geht es oft gar nicht um schwerwiegende Bedenken. Vielmehr nutzen einige Anwohner die Möglichkeit, um Bauprojekte aus reinem Eigeninteresse zu verzögern.

Denn laut Bundesgericht dürfen Einsprecher grundsätzlich nicht zur Kasse gebeten werden, auch dann nicht, wenn ihre Eingabe abgewiesen wird. Die Folge davon sind reflexartige Einsprachen, oft aus reinem Unmut über Baulärm oder Veränderungen in der Nachbarschaft.

Missbrauch als Geschäft

Die Studie belegt ausserdem, dass einige Einsprecher versuchen, mit ihrer Einsprache Geld zu verdienen. In fast 60 Prozent der Fälle wurden informelle finanzielle Forderungen gestellt, um Einsprachen zurückzuziehen. Bei fast einem Viertel der Wohnungsproduzenten geschieht das sogar häufig oder regelmässig. Juristisch ist dieses Vorgehen heikel, doch kaum jemand geht dagegen vor. 

Die Folgen sind spürbar 

Die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt sind erheblich. Verzögerte Bauprojekte führen zu einem kleineren Angebot und damit zu steigenden Mieten und Kaufpreisen. Gerade in Städten wie Zürich, verschärft sich die Situation dadurch weiter.

Einsprachen abgewiesen

Ironischerweise enden die meisten dieser Einsprachen erfolglos. Bei den oberen kantonalen Instanzen wird eine deutliche Mehrheit abgewiesen.

Vorschläge für eine Reform

Die Studienautoren fordern daher einschneidende Reformen: Weniger Einspracheberechtigte, höhere finanzielle Hürden, gestraffte Verfahren. Ziel sei es, den Rechtsschutz zu wahren, aber Missbrauch zu erschweren. Auch das Bundesgericht kommt nicht ungeschoren davon, seine einsprachefreundliche Haltung sei reformbedürftig, notfalls per Gesetzesänderung.

(Quelle: Keystone-SDA) 

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