Hintergrund der Gesetzesrevision ist ein Auftrag des Kantonsrats. Er forderte die Regierung auf, das Zürcher Strassengesetz so anzupassen, dass es nicht über die bundesrechtlich vorgeschriebene Genehmigungspflicht hinausgeht. Der aktuelle Entwurf des Regierungsrats sieht deshalb vor, nur noch solche kommunalen Strassenprojekte einer kantonalen Genehmigung zu unterstellen, die als Sondernutzungspläne gelten.
Was unverändert bleibt
Projekte geringerer Tragweite, etwa zur Verfeinerung bestehender Nutzungspläne oder Vorhaben rein lokaler Bedeutung, sollen künftig ohne Kanton grünes Licht erhalten. Wo Enteignungen notwendig sind, wo es um Anschlüsse an Staatsstrassen geht oder das Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen liegt, bleibt eine kantonale Genehmigung Pflicht.
Zwei Varianten zur Prüfung
Der Regierungsrat schlägt zwei Varianten vor, wie die Genehmigung im Detail ausgestaltet sein soll. Bei der ersten Variante prüft der Kanton ausschliesslich die Rechtmässigkeit und die Übereinstimmung des Projekts mit der Richtplanung. Bei der zweiten Variante wird zusätzlich auch beurteilt, ob das Projekt zweckmässig und angemessen ist.
Nächste Schritte
Die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung läuft nun – Stellungnahmen aus Politik, Verwaltung und betroffenen Kreisen sind erwünscht. Danach wird der Regierungsrat die Vorlage überarbeiten und dem Kantonsrat zur Beratung vorlegen.