Das bernische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass rund 50 YB-Anhänger nicht zur Beschwerde gegen eine Sektorsperre berechtigt sind. Hintergrund ist das Super-League-Spiel zwischen YB und GC im Januar 2024. Wegen Ausschreitungen Berner Fans beim vorherigen Auswärtsspiel in Zürich hatte die Stadt Bern eine Sperrung der Ostkurve verfügt. Obwohl viele der betroffenen Fans ein Saisonabo besitzen, blieb ihnen der Zugang verwehrt. Gegen diese kollektive Bestrafung gingen sie juristisch vor.
Gericht kippt Entscheid
Zunächst schien der Widerstand Erfolg zu haben. Die Regierungsstatthalterin erkannte den Fans ein Beschwerderecht zu. Doch die Stadt Bern legte Beschwerde gegen diesen Entscheid ein – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht stellte sich auf die Seite der Stadt und stützte sich dabei auf ein kürzliches Urteil des Bundesgerichts zu einem ähnlichen Fall in Genf.
Demnach richten sich Sektorsperren primär gegen den Veranstalter, also gegen den Klub, und nicht gegen einzelne Zuschauer. Da weder der FC Servette im Genfer Fall noch YB in diesem Fall von ihrem Beschwerderecht Gebrauch gemacht haben, sei die Klage der Fans unzulässig, so das Gericht.
Kampf geht weiter
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die betroffenen YB-Fans können den Fall ans Bundesgericht weiterziehen und damit ein bedeutendes Präjudiz schaffen. Denn die zentrale Frage, ob Sektorsperren als Kollektivstrafe überhaupt rechtmässig sind, ist nach wie vor offen.
Aktuell ist beim Bundesgericht eine Beschwerde des FC Zürich hängig, der gegen die Sperrung seiner Fankurve vorgeht. Auch der FC Basel hatte im April angekündigt, juristisch gegen solche Massnahmen vorzugehen. Die Clubs und ihre Anhänger sehen in Kollektivstrafen einen Verstoss gegen rechtsstaatliche Prinzipien.
Fanszenen in der Schweiz
Sollte das Bundesgericht den Fans das Beschwerderecht definitiv verwehren, könnten Sektorsperren künftig kaum noch rechtlich angefochten werden, es sei denn, die betroffenen Vereine selbst schreiten ein.
Für die YB-Fans bedeutet der Entscheid einen herben Rückschlag, doch das letzte Wort in dieser rechtlichen Auseinandersetzung ist noch nicht gesprochen.
(Quelle: Keystone-SDA)