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20.02.2025

Zank um 1000 Franken vor Gericht

Die Stadt Zürich stellte der ESBK 1091.10 Franken in Rechnung. Seit fast zwei Jahren gibt es darüber Streit.
Die Stadt Zürich stellte der ESBK 1091.10 Franken in Rechnung. Seit fast zwei Jahren gibt es darüber Streit. Bild: pd
Die Stadt Zürich stellte der Spielbankenkommission 1091.10 Franken für eine Amtsperson in Rechnung. Die ESBK verweigerte die Zahlung – nun musste das Bundesstrafgericht entscheiden.

In einer Nacht im Mai 2023 durchsuchte die Stadtpolizei Zürich zusammen mit der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) ein Gebäude im Kreis 5. Die ESBK vermutete dort illegale Geldspiele. Solche Einsätze sind nicht ungewöhnlich. Erst Ende Januar meldete die ESBK nach einer Razzia in einem Lokal im Kreis 4 einen Erfolg.

Über die Aktion aus dem Frühling 2023 war bislang nichts bekannt. Erst ein aktueller Entscheid des Bundesstrafgerichts brachte Details ans Licht.

Streit um die Einsatzkosten

Ob sich der Verdacht des illegalen Glücksspiels damals bestätigte, bleibt unklar. Offen liegt nun aber eine andere Frage: Die Stadt Zürich stellte der ESBK 1091.10 Franken für den Einsatz einer Amtsperson in Rechnung. Seit fast zwei Jahren gibt es darüber Streit.

Verweigerte Zahlung

Die Stadt Zürich verlangt die Summe, da während der Hausdurchsuchung eine Mitarbeiterin des Stadtammann- und Betreibungsamts anwesend war. Dies geht aus dem Entscheid der Bundesstrafrichter hervor.

Für die ESBK ist das ein Novum. «Noch nie zuvor haben wir eine Rechnung für den Einsatz einer Amtsperson bei einer Hausdurchsuchung erhalten», erklärt eine Sprecherin. Man sei davon ausgegangen, dass solche Einsätze als Amts- und Rechtshilfe kostenlos seien. Deshalb erachtete die ESBK die Forderung als nichtig.

Die Rechnung blieb trotz zwei Mahnungen unbezahlt. Die Stadt Zürich reagierte darauf mit einem offiziellen Betreibungsverfahren beim Regionalgericht Bern-Mittelland – und bekam recht. Anfang 2025 stellte das Betreibungsamt Bern-Mittelland eine Abrechnung über inzwischen 1540.35 Franken aus.

Beschwerde abgelehnt

Die ESBK wollte die Forderung nicht akzeptieren und zog vor die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts. Dort beantragte sie, die Rechnung für nichtig zu erklären. Zudem sei man überrascht über das «starre Festhalten an der Forderung», so die Sprecherin.

Die Stadt Zürich liess sich davon nicht beeindrucken. Auch das Bundesstrafgericht trat gar nicht erst auf die Beschwerde ein. Laut dem Entscheid hätte die ESBK die Rechnung innerhalb von zehn Tagen beim Bezirksgericht Zürich anfechten müssen. Dies versäumte sie jedoch.

Mittlerweile hat die ESBK den Betrag beglichen – jedoch ohne die Forderung anzuerkennen. Falls es erneut zu ähnlichen Rechnungen komme, werde man rechtliche Schritte dagegen einleiten, so die Behörde.

Angepasste Gebührenverordnung

Warum stellte die Stadt Zürich überhaupt eine Rechnung? Thomas Zeller, Leiter des Betreibungs- und Stadtammannamts Zürich 5, verweist auf die kantonale Gebührenverordnung. Diese wurde 2018 angepasst und erlaubt eine Verrechnung von 90 Franken pro Stunde und Person – ausserhalb der Bürozeiten sogar 120 Franken.

Laut Zeller seien die Mitarbeitenden nicht zur Unterstützung der Strafverfolger vor Ort gewesen. Vielmehr hätten sie die Interessen der betroffenen Person wahrgenommen, falls diese nicht selbst anwesend war.

Zuerich24
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