Ein 40-jähriger Iraner muss sich vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im März 2022 einen 58-jährigen Bekannten im Streit um einen Joint getötet zu haben. Die angeordnete Landesverweisung will er anfechten.
Seit Kindheit in der Schweiz
Der Angeklagte kam als Dreijähriger mit seiner Familie in die Schweiz und absolvierte hier eine Berufsausbildung. Wegen seiner Drogensucht ist er jedoch seit Jahren arbeitsunfähig.
Vorstrafen und Urteil
Der Mann ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Drogendelikten und Betrugs. Er hat bereits mehrere kürzere Haftstrafen verbüsst. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn im Dezember 2023 zu zehn Jahren und 20 Tagen Freiheitsstrafe sowie einer Busse von 300 Franken. Zusätzlich wurde eine Landesverweisung für zwölf Jahre ausgesprochen.
Verteidigung und Anklage
Der Verteidiger fordert eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und den Verzicht auf die Landesverweisung. Die Staatsanwältin hingegen plädiert für eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 15 Jahre.