Hintergrund sind «teils schwerwiegende Konsequenzen für Personen ohne Schweizer Pass, deren Integrationsbemühungen als ungenügend bewertet wurden», teilte das Sozialdepartement Zürich am Dienstag mit.
Sozialhilfe als Teil mangelnder Integration
Sozialhilfebezug werde als Zeichen mangelnder Integration gewertet und könne auch Personen treffen, die längst eine Niederlassungsbewilligung haben, heisst es weiter.
Die Behörden könnten ihnen diese entziehen. Unverschuldeter Sozialhilfebezug dürfe nicht automatisch zum Nachteil von Migrantinnen und Migranten ausgelegt werden, schreibt das Sozialdepartement.
Für Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln
Das Angebot steht Personen offen, die wegen des Sozialhilfebezugs mit ausländerrechtlichen Massnahmen konfrontiert sind, Chancen in einem Verfahren haben und über begrenzte finanzielle Mittel verfügen.
Die Stadt Zürich zahlt dem Verein «Freiplatzaktion Zürich - Rechtsarbeit Asyl und Migration» das Geld für die Rechtsberatung und -vertretung.