Bei beiden Volksinitiativen ist der Antrag auf Ablehnung mit 8 zu 7 Stimmen ausgefallen, wie die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) am Donnerstag mitteilte. Bei der «ÖV-Initiative» beantragt die KEVU dem Kantonsrat mit 10 zu 5 Stimmen, den Stimmberechtigten einen Gegenvorschlag zu unterbreiten.
Die «Mobilitätsinitiative» fordert, dass die Zuständigkeit für Temporeduktionen auf Hauptverkehrsachsen beim Kanton liegen soll. Die «ÖV-Initiative» fordert von den Gemeinden, den öffentlichen Verkehr weder durch bauliche Massnahmen, noch durch Tempo 30 zu behindern oder zu verlangsamen. Geschieht dies trotzdem, sollen die Gemeinden dem Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) allfällige Mehrkosten bezahlen müssen.