Für Kommissionspräsidentin Barbara Franzen (FDP) ist es «das Zerschlagen eines Gordischen Knotens», wie sie am Montag vor den Medien sagte. Für diesen Kompromiss brauchte es vier Jahre Beratung. Bei der Vernehmlassung gingen 700 Seiten Rückmeldungen ein.
Hinter dem Ergebnis stehen nun alle Fraktionen, weshalb die Vorlage im Parlament gute Chancen hat. Kernpunkt der Änderungen ist, dass die Gemeinden selber bestimmen können, wie viele Parkplätze bei Überbauungen auf privatem Grund erstellt werden müssen.
Autofreies Wohnen wird gefördert
Je nach dem ob Alterswohnungen, Familienwohnungen oder andere Nutzung kann die Zahl der Abstellplätze höher oder tiefer ausfallen. Dies ermöglicht das autoarme oder gar autofreie Wohnen im ganzen Kanton. Bisher gab es solche Anstrengungen erst in der Stadt Zürich.
Neu ist der so genannte «Pflichtbedarf» an Abstellplätzen zudem nicht mehr auf Autos fokussiert, sondern bezieht auch Velos, E-Bikes, Veloanhänger, Lastenvelos, Trottinette und andere Gefährte mit ein. Dem Thema Veloparkierung wird damit mehr Gewicht gegeben.
Ein Veloabstellplatz im Keller, der nur über eine Treppe zugänglich ist, erhält mit dem neuen Gesetz keine Bewilligung mehr.